Sie haben spezielle Fragen? Wir die Antworten!
Schwerpunkte
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen des Tagesgeschäfts und auch bei komplexen Spezialfragen. Mit unserem Team bieten wir Ihnen einen passgenauen, auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmten Service, sei es als ausgelagerte Arbeitsrechtsabteilung oder in Form von punktueller Unterstützung bei einzelnen Fragen.
Wir gestalten für Sie arbeitsrechtliche Vertragsmuster ebenso wie individuelle Arbeitsverträge. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Optimierung Ihrer Arbeitsverträge und leisten auf Wunsch das Vertragsmanagement, z.B. indem wir Ihre Arbeitsverträge in regelmäßigen Abständen auf die Konformität mit der Rechtsprechung überprüfen.
Wir begleiten Sie bei Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten (z.B. zu Tarifverträgen, Interessensausgleichen oder Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen); ebenso geben wir Hilfestellungen zum rechtlich korrekten Umgang mit den betrieblichen Arbeitnehmervertretungen.
Wir vertreten Ihre Interessen im arbeitsgerichtlichen Verfahren, so insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, Entfristungsklagen oder Zahlungsklagen wegen ausstehenden Lohns und vertreten Ihre Interessen im Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten oder in Einigungsstellen sowie beim Integrationsamt.
Wir prüfen für Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status des Geschäftsführers oder eines mitarbeitenden Gesellschafters im Unternehmen und begleiten Sie bei der Durchführung eines obligatorischen oder vorsorglichen Statusfeststellungsverfahrens vor der Deutschen Rentenversicherung. Gemeinsam erwirken wir einen rechtssicheren und verbindlichen Bescheid der Clearingstelle.
Auch bei Fragen der Gestaltung von Vergütungssystemen und Modellen der Mitarbeiterbeteiligung, z.B. Tantiemen, Zielvereinbarungen, Phantom Shares, Stock Options, suchen wir mit Ihnen gemeinsam das passende Modell und begleiten Umsetzung und Implementierung in Ihrem Unternehmen.
Sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art, durch die bestimmte Unternehmen oder Branchen begünstigt werden und die den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und damit den Handel in der EU beeinträchtigen können, sind in der Europäischen Union durch das Beihilfenrecht reguliert. Zu nennen sind hier insbesondere die Bereiche Regionalförderung, Ausbildungsförderung, Restrukturierung, Finanzierung von Dienstleistungen der Daseins-Vorsorge, Umweltschutzmaßnahmen und Unterstützungen zur Bewältigung von Finanzkrisen. Mit unserer langjährigen Expertise prüfen wir für Sie, unter welchen Bedingungen staatliche Zuwendungen nicht unter das Subventionsverbot fallen und wie staatliche Zuschüsse und andere Fördermittel beantragt werden.
Seit vielen Jahren begleiten wir private Unternehmen sowohl aus Bieter- als auch aus Bewerbersicht bei nationalen und internationalen Ausschreibungen und Vergabeverfahren. Bewerber unterstützen wir umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens (Strukturierung des Prozesses, Erstellung der Unterlagen, Verhandlung) sowie – nach Zuschlag und Vergabe – bei dem sich anschließenden Vertragsmanagement. Die Bieter können wir bei den Angeboten und Teilnahmeanträgen begleiten und abgeschlossene Verfahren auf Vergaberechtsverstöße überprüfen.
Durch unsere Kompetenz in Gesellschaftsrecht können wir auch in Nebengebieten des Vergaberechts eine umfassende Beratung gewährleisten.
Wissens- und Informationstransfer durch Kooperation der Hochschulen mit der Wirtschaft ist essentiell für die Überführung der Forschung in die unternehmerischen Produktionsprozesse. Grundlage für die Zusammenarbeit sind Kooperationsverträge, in denen die Beiträge der Partner, deren Umgang mit den Geschäftsgeheimnissen, mit eingebrachter IP (Background) und den Forschungsergebnissen (Foreground) geregelt werden.
Wir begleiten sowohl Hochschulen als auch die Industrie bei nationalem und internationalem Forschungstransfer. Dazu gehört sowohl das Verhandeln von Kooperations- und Geheimhaltungsverträgen als auch der internationale Transfer von IP und Prototypen unter Einhaltung der Vorgaben des Exportkontrollrechts. Darüber hinaus entwerfen wir für Sie im Bedarfsfall auch Inter-Institutional-Agreements.
Die Geldwäscheprävention gewinnt im nationalen ebenso wie im internationalen Wirtschaftsleben in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung. Das Thema ist präsent wie nie, was die steigende Zahl der Verdachtsmeldungen, über die nicht nur in der Fachpresse ausführlich berichtet wird, zeigt. Geldwäscheprävention ist nicht nur für Großunternehmen und Finanzdienstleister relevant. Auch im internationalen Warenverkehr, bei Beraterverträgen und Immobilientransaktionen ebenso wie im Rahmen von Auktionen haben die nationalen deutschen und die internationalen Geldwäschevorschriften erhebliche Bedeutung erlangt.
Im Rahmen unserer Beratung zur Geldwäscheprävention begleiten wir Sie bei der Prüfung, ob Ihr Unternehmen zur aktiven Geldwäscheprävention verpflichtet ist und wie ein angemessenes Sicherungssystem gegen Geldwäsche im Unternehmen entwickelt und aufgebaut werden kann. Ebenso beraten wir zu kundenbezogenen und transaktionsbezogenen Sorgfaltspflichten und damit auch zur Identitätsermittlung der Geschäftspartner.
Kapitalgesellschaften handeln durch die Organe „Geschäftsführer“ bzw. „Vorstand“, durch die Gesellschafter und durch die Kontrollgremien „Aufsichtsrat“ und „Beirat“. Das Gesetz sieht konkrete Pflichten der Organe und Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben vor. Hierzu hat sich in den letzten Jahren eine umfassende, sehr detaillierte Rechtsprechung entwickelt, dies mit dem Ziel die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft und deren Gremien sicherzustellen, damit wirtschaftlicher Schaden vom Unternehmen abgewendet wird.
Wir beraten zu allen organisatorischen und inhaltlichen Regeln für Organe von Kapitalgesellschaften, auch unter Berücksichtigung der Herausforderungen, welche die Corona-Krise mit sich gebracht hat. So passen wir z.B. auch die Satzung Ihres Unternehmens an, damit eine Beschlussfassung der Gremien in einer Telefon- oder Videokonferenz möglich wird. Ebenso beraten wir zu der Frage, ob in Krisensituationen die bestehenden Organpflichten umfassend erfüllt sind und Vorsorge getroffen ist, um einer negativen Entwicklung entgegenzusteuern.
Wir unterstützen bei der Durchsetzung des Regresses im Falle erheblicher Pflichtverletzung der Organe, die zu einem finanziellen Schaden des Unternehmens geführt haben. Bei strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen arbeiten wir in einem Team mit Kollegen, die über hohe strafrechtliche und versicherungsrechtliche Expertise verfügen, um möglichst auch Ansprüche gegen die D&O-Versicherung zu realisieren.
Strategische Beteiligungen an jungen, technologie- und wachstumsorientierten Start-ups stellen Investoren immer wieder vor neue Herausforderungen. Wir beraten und unterstützen Corporate Venture Kapitalgeber, Business Angels und Family Offices bei der Verhandlung, Ausgestaltung und Umsetzung von Investments in Start-ups. Von der Pre-Seed oder Seed Phase über die Series-A Finanzierungsrunde bis zum Exit stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir entwickeln mit Ihnen zusammen eine Investmentstrategie, wir verhandeln die Term Sheets sowie die Investitions- und Beteiligungsvereinbarungen. Ebenso können wir für Sie die Due Diligence Prüfung durchführen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufsetzen und den Share bzw. Asset Deals oder eine M&A Transaktion gestalten, wobei wir immer auch die beihilferechtlichen Themen im Blick behalten.
Die Beratung der Gründer erfordert Antworten auf andere Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Ausgründung? Welche Rechtsform passt zu meinem Gründerteam? Welche Investoren zu unserem Unternehmen? Brauchen wir nur Kapital oder auch Know-how? Welche Beteiligungsformen gibt es für Investoren? Brauchen wir ein Gründer-Vesting? Welche Vorteile bietet eine Mitarbeiterbeteiligung und wie lässt sie sich ausgestalten? Diese und viele weitere Fragen klären wir mit Ihnen und Ihrem Gründerteam in individuellen Workshops und übernehmen sodann die Vertragsgestaltung und Verhandlung. Auf Wunsch begleiten wir Sie nach der Gründung weiter und bieten Ihnen dann den kompletten Service der externen Rechtsabteilung an.
Um Produkte, die neu auf den Markt kommen, zu schützen, ist es ratsam diese durch die Eintragung eines Patents, einer Marke oder eines sonstigen gewerblichen Schutzrechts zu sichern. Dem Patent kommt als technisches Schutzrecht erhebliche Bedeutung für technische Erfindungen zu. Wir beraten Sie zu patentstrategischen oder gebrauchsmusterrechtlichen Fragen und führen nationale, internationale und europäische Anmeldungen durch. Auch die Verteidigung ihrer patent- und gebrauchsmusterrechtlichen Schutzrechte gehört zu unseren Kernaufgaben.
Marken dienen der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen von Unternehmen. Schutzfähig hierbei sind Zeichen (Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge), die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wir unterstützen auch auf dem Weg von der Entstehung bzw. Anmeldung der Marke bis hin zur Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Markenrechte. Insbesondere führen wir Anmeldeverfahren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie Markenrecherchen durch und beraten Sie bei Ihren Markenstrategien.
Der Begriff Produkthaftung bezeichnet sowohl die vertragliche Haftung (Stichwort: Gewährleistung) als auch die deliktische Haftung, die immer dann zu beachten ist, wenn durch ein schadhaftes Produkt ein Personen- oder Sachschaden verursacht wird. Da bereits das Inverkehrbringen eines Produkts in der EU reguliert ist, wird so der Vertrieb nichtkonformer Produkte und damit das Risiko eines zur Haftung führenden Schadens eingeschränkt.
Wir beraten seit mehr als 20 Jahren produzierende Unternehmen und Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in den Themen Produkthaftung, Haftungsvermeidung und Produktkonformität.
Sowohl durch individuelle Vertragsgestaltungen als auch durch Schulungen der Mitarbeiter unserer Mandanten in den Bereichen Produkthaftung und Produktsicherheit erarbeiten wir die entscheidenden Weichenstellungen, um Haftungsrisiken bestmöglich zu reduzieren. Kommt es zu einem Haftungsfall und/oder einem Rückruf, unterstützen wir bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Produkthaftungsansprüchen – ebenso wie im umgekehrten Fall bei der Durchsetzung der Ansprüche.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die individuelle Gestaltung von Qualitätsmanagement-, Zuliefer-, Händler- und Vertriebsverträgen, die Durchsetzung von Regressansprüchen entlang der Produktions- und Lieferkette ebenso wie die Abwehr von Regressansprüchen entlang der Verkaufskette. Daneben spielen der Bereich der Produkt-Compliance (Qualitätssicherung, Krisenmanagement) und die Beratung der Vorstände und Geschäftsführer im Hinblick auf deren straf- und haftungsrechtliche Produktverantwortung eine wichtige Rolle.
Wir beraten inhabergeführte Unternehmen durch den gesamten Zyklus des Unternehmenslebens, von der Gründung durch die Wachstums- und eventuell Internationalisierungsphase bis zur Umstrukturierung, Reorganisation und auch durch den schwierigen Prozess der Unternehmensnachfolge. Die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge erfordert, die Bereiche des Erb- , Gesellschafts- und Steuerrechts mitzudenken. Hier setzt die rechtliche Gestaltung auf Basis des mit der Mandantschaft erarbeiteten Konzepts für die Nachfolge an.
Daneben erarbeiten wir auch Lösungen für die Abfindungsansprüche ausscheidender Gesellschafter sowie, insbesondere in Familienunternehmen, Konzepte für die Bündelung von Stimmrechten. Wir können in der Übergangsphase zusätzlich Aufsichtsrats- oder Beiratsfunktionen oder die Testamentsvollstreckung übernehmen.
Das Vertragsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für alle Arten von Verträgen, wobei die Vorschriften und Regelungen nicht einheitlich in einem Gesetz zusammengefasst sind. Hier spielen Themen wie Vertragsfreiheit, Geschäftsfähigkeit, das Rückgängigmachen von Verträgen und auch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine wichtige Rolle.
Wir verhandeln für Sie Ihre Verträge ebenso wie wir die rechtliche Prüfung bereits ausverhandelter Verträge und die Durchsetzung der im Vertrag vereinbarten Pflichten übernehmen. Weiterhin prüfen wir für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen und entwerfen Geschäftsbedingungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Dies gilt auch für den Bereich des Online-Handels. Für standardisierte Vorgänge entwerfen wir Musterverträge.
Ebenso können wir Sie beim Aufbau eines Vertragsmanagementsystems und der Überwachung Ihrer Verträge begleiten.
Im Bereich des Vertriebsrechts entwerfen und verhandeln wir für Sie Ihre Verträge und unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer Vertriebssysteme.
Relevant sind in diesem Bereich Vertragsgestaltungen für Vertriebsmittler (Handelsvertreter/Vertragshändler) sowie der Bereich des Vertriebskartellrechts, des Arbeitsrechts und des Wettbewerbsrechts. Daneben unterstützen wir Sie im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen und begleiten Sie in einem eventuell erforderlichen Schiedsverfahren.