Hochspezialisiert, individuell ausgerichtet, umfassender Ansatz

Beratungsfelder

Wir bieten Ihnen als externe Berater den kompletten Service einer Rechtsabteilung. Die Ziele und Geschäftsmodelle Ihres Unternehmens können wir „mitdenken“. Wir beraten Sie sowohl bei akuten Fragen als auch bei strategischen Themen und sind immer auch kurzfristig und unkompliziert erreichbar. Unsere Kommunikation erfolgt so wie Sie es wünschen, per E-Mail, Telefon oder mittels sicherem Datentransfer über unsere Rechtsanwalts-Cloud und DSGVO-konforme Chatprogramme. Natürlich gehören zu unseren individuellen Beratungskonzepten auch individuelle Vergütungskonzepte.

Weitere wichtige Bereiche im Beratungsfeld „Externe Rechtsabteilung“:
Vertragsrecht, insbesondere nationale und internationale Vertriebsverträge und der Bereich des Vertragsmanagements
Produkthaftung und Produktkonformität
Arbeitsrecht
Gesellschaftsrechtliche Pflichten der Organe
Unternehmensnachfolge
Beihilfen- und Vergaberecht

 

Ergänzende Beratungsfelder:

Compliance und Datenschutz

Handels- und Gesellschaftsrecht

Internationales Wirtschaftsrecht

Wir begleiten Sie in allen wichtigen aktuellen Themen und aus den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht. Hierzu gehört sowohl die Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen als auch von Vertriebsverträgen. Im Streitfall, z.B. bei Fragen des Handelsvertreterausgleichs, vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich. Wir unterstützen Sie auch bei Fragestellungen aus dem Bereich des UN-Kaufrechts und bei der Auswahl Internationaler Handelsklauseln (Incoterms, Dokumenten-Akkreditive, Inkasso-Richtlinien).

Das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften und der Bereich der EU-Gesellschaftsformen gehören zu den Kernthemen unserer Beratungstätigkeit. Wir unterstützen Sie hier umfassend von der Gründung der Gesellschaft, Erstellung des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsführer-Anstellungsverträge über alle Arten von Kapitalmaßnahmen, z.B. auch in Form stiller Beteiligungen, Umstrukturierungen, Reorganisationen bis hin zur Auseinandersetzung und der Liquidation der Gesellschaft. In Gesellschafterstreitigkeiten vertreten wir Sie außergerichtlich, vor Gericht oder in einem Schiedsverfahren.

Ebenso beraten wir die Gesellschaftsorgane Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat hinsichtlich der ihnen obliegenden Pflichten und Haftungsrisiken. Auch bei Streitigkeiten über Pflichtverletzungen von Organen vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht oder in einem Schiedsverfahren.

Im Falle einer Unternehmensnachfolge entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine Strategie und ein Konzept, mit dem bestmöglich Ihre Belange umgesetzt werden können und nutzen dazu die bestehenden, umfangreichen Gestaltungsspielräume.

Weitere wichtige Bereiche im Beratungsfeld „Handels- und Gesellschaftsrecht“:
Gesellschafts- und Organverträge, gesellschaftsrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken der Organe von Kapitalgesellschaften
Kapitalmaßnahmen
Unternehmensnachfolge und Erbrechtliche Beratung
Compliance, insbesondere Geldwäscheprävention
Vertriebsverträge, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Handelskauf, UN-Kaufrecht, Internationale Handelsklauseln
Produkthaftung

 

Ergänzende Beratungsfelder:

Externe Rechtsabteilung

Internationales Wirtschaftsrecht

Start-ups und Existenzgründungen

Die zunehmende Zahl grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen ist Folge der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft. Während in der EU in vielen Rechtsgebieten bereits auf grenzüberschreitend harmonisierte Regeln zurückgegriffen werden kann, kommt es ansonsten häufig zu Kollisionen der unterschiedlichen Privatrechtsordnungen. Die Wahl der anzuwendenden Rechtsordnung und des zuständigen Gerichts sichern eine optimale Gestaltung Ihrer grenzüberschreitenden geschäftlichen Tätigkeiten ab. Mit unserer langjährigen Expertise beraten wir Sie ausführlich und umfassend bei komplexen internationalen Gestaltungen, bei Internationalen Liefer- und Werkverträgen, im Internationalen Vertriebsrecht und Internationalen Handelsvertreterrecht, bei Fragen der Exportfinanzierung sowie in internationalen gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten. Darüber hinaus übernehmen unsere Anwälte es, auch grenzüberschreitend Forderungen beizutreiben.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Investitionen im Ausland im Vorfeld abzuklären, wobei wir hier eng mit unseren Kollegen in Kanzleien der wichtigsten Industrieländer zusammenarbeiten. Unsere nationalen und internationalen Mandanten unterstützen wir beim Aufbau einer Geschäftspräsenz im jeweiligen Auslandsmarkt, ob in Form einer Niederlassung oder über Handelsvertreter oder Vertragshändler (Joint Venture/internetbasierter Auslandsvertrieb). Nach der erfolgreichen Gründung können wir Ihre Auslandsaktivität weiter mitbetreuen, beispielsweise wenn Verträge zwischen nahestehenden Unternehmen (Intercompany Contracts) zu erstellen sind oder weitere Expansionen und Kooperationen erfolgen sollen.

Weitere wichtige Bereiche im Beratungsfeld „Internationales Wirtschaftsrecht“:
Europarecht und Internationales Privatrecht
Vertragsgestaltungen, insbesondere Vertriebsverträge, Liefer- und Werkverträge
Beratung zur Geldwäscheproblematik
Vertragsmanagement, Produktkonformität und Produkthaftung
Beihilfen- und Vergaberecht

 

Ergänzende Beratungsfelder:

Handels- und Gesellschaftsrecht 

Start-ups und Existenzgründungen

Compliance und Datenschutz

Die Gründung eines Unternehmens ist eine herausfordernde Zeit, in der Sie gute, effiziente Berater benötigen, die wissen, welche rechtlichen Herausforderungen auf Sie zukommen. Wir haben große Expertise in der umfassenden Beratung von Start-ups von der Gründung über die Wachstumsphase bis zu einem eventuellen Exit. Um diese umfassende Beratung gewährleisten zu können, arbeiten wir mit einem ausgewählten Partnernetzwerk zusammen.

Weitere wichtige Bereiche im Beratungsfeld „Start-ups und Existenzgründungen“:
Investorenbeteiligungen und deren Finanzierung
Arbeitsrecht, insbesondere Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
Beratung bezüglich der Pflichten und Haftungsrisiken der Organe von Kapitalgesellschaften
Erstellung und Überprüfung der Inhalte Ihrer Homepage
Universitäre Ausgründungen, Exit-Strategie, M&A, IPO
Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement, Erstellung der zum Geschäftsmodell passenden Verträge, wie z.B. Vertriebsverträge oder Kooperationsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz

 

Ergänzende Beratungsfelder:

Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere umfassende Beratung bei der Gesellschaftsgründung

IP- und Schutzrechtsstrategien

Internationales Wirtschaftsrecht

Im Bereich Datenschutz kooperieren wir mit HilevDATA GmbH & Co. KG, die für Sie die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen kann. Wir beraten Unternehmen und hausinterne Datenschutzbeauftragte bei der Erstellung und Umsetzung des Datenschutzkonzepts sowie bei konkreten Prüfanfragen. Daneben übernehmen wir auch die Vertretung vor Behörden und in Gerichtsverfahren.

Wir unterstützen Sie bei regulatorischen Fragenstellungen wie Geldwäschevorschriften, rechtlichen Fragen der Exportkontrolle sowie im Bereich des Risikomanagements von Verträgen, insbesondere auch in Lieferketten.

Im Bereich Compliance beraten wir zu allen wichtigen Themen wie Geldwäsche, Whistleblowing-Systeme, Corporate Governance Kodex, gesellschaftsrechtliche Pflichten, insbesondere Überwachungspflichten der Gesellschaftsorgane Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat und zu Themen der Corporate Social Responsibility. Ebenso unterstützen wir bei Fragen zu produktbezogener Compliance in EU-Binnenmarkt, wie beispielsweise CE-Kennzeichnung von Produkten, weitere EU-Regulatories (insbesondere REACH- oder Health-Claims-Verordnung) und auch bei der rechtlichen Überprüfung Ihres Online-Shops und Ihrer Homepage.

Weitere wichtige Bereiche im Beratungsfeld „Datenschutz und Compliance“:
Corporate Governance Kodex und Corporate Social Responsibility
Gesellschaftsrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken der Organe von Kapitalgesellschaften
Einhaltung der Geldwäschevorschriften
Produktkonformität und Produkthaftung

 

Ergänzende Beratungsfelder:

Externe Rechtsabteilung

Internationales Wirtschaftsrecht

Start-ups und Existenzgründungen

IP- und Schutzrechtsstrategien

Innovation und der Schutz neuer Technologien sind wichtige Grundlagen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens; bei deren Erhalt und Ausbau unterstützen wir Sie. Die Bewahrung des „Freedom to Operate“ ist dabei für uns ebenso entscheidend wie die Absicherung und Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Konkurrenten.

Wir betreuen universitäre Ausgründungen ebenso wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei den Verhandlungen von Forschungstransfer-Vereinbarungen, Auftragsforschungsverträgen, Forschungskooperationen, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Material Transfer Agreements (MTA) und Inter-Institutional-Agreements (IAA). Wir erstellen die notwendigen Verträge für den Schutz Ihrer Technologie, insbesondere Lizenz- und Übertragungsverträge, Verträge im Bereich des internationalen Transfer von IP und Prototypen unter Einhaltung der Vorgaben des Exportkontrollrechts. Daneben beraten wir Sie auch im Bereich Kennzeichenschutz, Patent- und Markenrecht sowie im Arbeitnehmererfinderrecht.

Weitere wichtige Bereiche im Beratungsfeld „IP- und Schutzrechtsstrategien“:
Vertragsrecht und Vertragsmanagement
Forschungstransfer
Arbeitsrecht
Kennzeichenschutz, Patent- und Markenrecht
Beihilfen- und Vergaberecht

 

Ergänzende Beratungsfelder:

Start-ups und Existenzgründungen

Compliance und Datenschutz

Internationales Wirtschaftsrecht